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Was brauchen Sie mit "Bello" auf der Urlaubsreise?

Sicher den Impfpass mit vom Tierarzt bestätigter Tollwutschutzimpfung, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Bei Fernreisen in Länder mit Einfuhrbeschränkungen nach verschiedenen, zusätzlichen Bestimmungen erkundigen.

Genauso notwendig ist aber auch die ( nicht geforderte ) Schutzimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Leptatospirose und Parvovirose ( SHLP), da die Infektions gefahr in vielen Ländern besonders groß ist.

Der Begleithunde - Pass mit Lichtbild ist eine Identifikation des Hundes ( nicht immer gefordert) bei Ein u. Ausreise.

Halsband ( am besten mit Schutz gegen Flöhe u. Zecken ), zudem die Hundeleine, am besten beides doppelt und mit einem Täschchen oder Schild, das Ihre Urlaubs und Heimatanschrift enthält. Auch ein Flohspray, Augen und Ohrentropfen, eine Pinzette oder Zeckenzange, zudem Kamm, Bürste u. Hundeshampoo können notwendig u. nützlich sein.

Die gewohnte Decke, das Körbchen und Spielzeug, einige Kauknochen dazu, dann hat "Bello" auch in seiner neuen Unterkunft ein gewohntes Plätzchen.

Die Reiseapotheke gehört ins Auto oder zum Reisegepäck. Also Verbandsmaterial, Heftpflaster usw. nicht vergessen.

Gewohntes Fertigfutter erleichtert die Umstellung und kann Durchfall verhindern. Also auch ein Futternapf und bei langen Reisewegen genügend Wasser. Durst ist schlimmer als Hunger. Auch in südlichen Ländern nicht mit rohem Fleisch füttern, die Infektionsgefahr ist groß.

Ein Beißkorb kann in Ländern vorgeschrieben und auch nützlich sein.

Sie kennen Ihren "Bello", seine Gewohnheiten, machen Sie auch Ihm den Urlaub schön, ganz sicher haben Sie dann keinen besseren Begleiter. Und dann macht Reisen Freude!

 

Gute Erfahrungen haben wir in Dänemark gemacht, wo wir auch schon mit absprache des Ferienhaus Vermittlers mit 5 Dackeln Urlaub gemacht haben.

 

                                                      

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Die schönste Jahreszeit Die schönste Jahreszeit
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Reisebestimmungen
Bereich Ferien mit Hund

Mit dem Vierbeiner ins Ausland - Reisebestimmungen 2007

Aktuelle Regeln für die Reise mit Hunden und Katzen

 



Reisen innerhalb der Europäischen Union
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue einheitliche Bestimmungen, die das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Mitgliedsstaaten erleichtern sollen. Anstelle der vielen verschiedenen Bescheinigungen, die die einzelnen Mitgliedsstaaten der EU bisher für die Einreise verlangten, tritt der nun für die gesamte Europäische Union gültige EU-Heimtierausweis.

Die Tiere müssen grundsätzlich mit ISO-Mikrochip oder Tätowierung (bis zum 2.Juli 2011 können die Tiere noch durch Tätowierung gekennzeichnet sein, danach wird der ISO-Mikrochip Pflicht!) gekennzeichnet sein und eine im neuen EU-Heimtierausweis eingetragene gültige Tollwutimpfung vorweisen. Die Impfung gegen Tollwut ist gültig, wenn sie mindestens 21 Tage (bei Erstimpfung) zurückliegt. Die Impfung muß entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Mitgliedsstaaten der EU, in denen die neuen EU Bestimmungen gelten:
Was Sie bei der Einreise zusätzlich beachten müssen:

Belgien: Keine weiteren Bestimmungen.

Bulgarien: Weitere Bestimmungen sind bei den Konsulaten zu erfragen.

Dänemark: Die Mitnahme von Pit-Bull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten.

Deutschland: Die Einfuhr der Rassen Pit-Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterriern ist verboten.

Estland: Keine weiteren Bestimmungen.

Finnland: Max. 30 Tage vor der Einreise ist eine Behandlung gegen Bandwürmer mit Praziquantel durchzuführen, die im EU-Heimtierausweis eingetragen wird.

Frankreich: Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten. Die Mitnahme von Kampfhunden (Pit-Bulls, Boerbulls und Tosas) ist verboten.

Griechenland: Keine weiteren Bestimmungen.

Italien: Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Lettland/Litauen/Luxemburg/Niederlande: Keine weiteren Bestimmungen.

Habe eine info über die Niederlande bekommen wonach Kampfhunde und deren Mischungen in den Niederlanden verboten sind. Diese Hunde werden nach Info eingezogen und nach einem Gerichtsentscheid getötet. Ich werde mich aber noch genau kundig machen.



Österreich: Hunde über 50 cm Schulterhöhe sind in der Öffentlichkeit an der Leine zu führen. Die Mitnahme eines Maulkorbs wird empfohlen.

Polen/Portugal: Keine weiteren Bestimmungen.

Rumänien: Weitere Bestimmungen sind bei den Konsulaten zu erfragen.

Slowakei: Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Slowenien: Keine weiteren Bestimmungen.

Spanien: Für potentiell gefährlich geltende Hunde (z. B. Pit-Bull-Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.

Tschechische Republik: Keine weiteren Bestimmungen.

Ungarn: Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.

Zypern: Keine weiteren Bestimmungen.

WICHTIG! Bei der Einreise in diese EU-Länder aus Nicht-EU-Ländern, deren Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht (siehe Bestimmungen zu “übrige Drittländer”), muß eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut durchgeführt und im Heimtierpaß eingetragen werden.

Ausnahmen bei den EU-Mitgliedsstaaten:
Für die Einreise nach Irland, Malta, Schweden und Großbritannien gelten übergangsweise, zunächst bis Juli 2008 weiterhin die bisherigen schäferen Anforderungen an den Tollwutimpfschutz (Blutuntersuchung auf Antikörper) und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken.

Erforderlich sind: EU-Heimtierausweis; Kennzeichnung mit Mikrochip (Tätowierung wird nur in Schweden anerkannt), gültige Impfung gegen Tollwut, Blutentnahme mit Tollwut-Antikörpertiter-Bestimmung bis zu 6 Monte vor der Einreise sowie eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer kurz vor der Einreise.

Es muß mit einer Vorbereitungszeit von bis zu 7 Monaten gerechnet werden!

Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet:
Irland: agriculture.ie
Großbritannien: britischebotschaft
Malta: britischebotschaft
Schweden: sjv.se/willkommen

Wo gilt die mehrjährige Tollwutimpfung?
Eine mehrjährige Tollwutimpfung wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt!
EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Regelung für Tiere ohne Impfschutz, die jünger als 4 Monate alt sind:
Für die Einreise nach Deutschland gilt:
- Bei Hunde- oder Katzenwelpen, die vom Muttertier begleitet werden, muß dieses die EU-Reisebedingungen erfüllen.
- Kommt ein Welpe ohne Muttertier, muß er mit Mikrochip gekennzeichnet und von einem
EU-Heimtierausweis begleitet sein, zusammen mit einer Bestätigung des ausstellenden Tierarztes mit folgendem Wortlaut:
“Der Tierhalter hat mir gegenüber versichert, daß das betroffene Tier seit seiner Geburt am Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wildlebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen zu sein.”

Ein- und Ausreise in sogenannte Drittländer(Länder außerhalb der Europäischen Union)
Einreise in Drittländer: Für die Einreise gelten immer nur die Auflagen und Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes! Sie sind jeweils aktuell bei Ihrem Reiseunternehmer oder den Konsulaten der Zielländer zu erfragen.

Wiedereinreise nach Deutschland:
Für die Wiedereinreise unterscheidet man bei den Drittländern zwei Ländergruppen:

1. Länder, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht
Für diese Länder gelten für die Wiedereinreise nach Deutschland dieselben Regelungen wie für das Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Also: Kennzeichnung der Tiere durch ISO-Mikrochip oder Tätowierung sowie eine gültige im EU-Heimtierausweis eingetragene Tollwutimpfung werden bei der Einreise nach Deutschland akzepiert.

Aktuelle Liste der Länder, die den EU-Standards entsprechen (Stand Oktober 2006):
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Hongkong, Island, Jamaica, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Niederländische Antillen, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Wallis und Futuna, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika.

ACHTUNG: Diese Länderliste kann sich jederzeit ändern! Die aktuelle Liste finden Sie jeweils im Internet unter: verbraucherministerium
(siehe dort: Liste von Ländern und Gebieten nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr.998/2003 in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) 1467/2006)

2. Die übrigen Drittländer
Dazu gehören beliebte Urlaubsländer wie z. B. Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien.


ACHTUNG: Für die Wiedereinreise nach Deutschland also die Heimreise sind die Bestimmungen erheblich verschärft worden! Das Tier muß noch in Deutschland rechtzeitig vor der geplanten Reise gegen Tollwut geimpft werdenund es muß noch in Deutschland (von einem zugelassenen Labor) eine Tollwut-Antikörperbestimmung aus dem Blut des Tieres vorgenommen werden. Die Blutuntersuchung soll frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden. Im blauen EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein: die Tollwutimpfung, das Ergebnis der Blutuntersuchung und die Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung). Die Titer-Bestimmung muß nicht wiederholt werden, wenn die Tollwutimpfung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers regelmäßig wiederholt wird.

Bitte beachten Sie auch, daß nicht mehr als fünf Tiere mitgeführt werden dürfen. Andernfalls gelten auch für Privattiere die Handelsbedingungen der EU!

Bestimmungen für “Lebende Urlaubsmitbringsel” aus diesen Drittländern:
Für die Ersteinreise nach Deutschland, wenn also ein Tier aus einem Urlaubsland mitgebracht wird, muß die Tollwut-Antikörperbestimmung mindestens 3 Monate vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden. Außerdem ist für diese Tiere ein von der EU in Form und Inhalt festgelegtes amtliches Gesundheitszeugnis nötig. Junge Tiere können die vorgeschriebenen Einreisebedingungen frühestens mit sieben Monaten erfüllen!

Was sind nun die wesentlichen Neuerungen?
Die neuen Regelungen haben das Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten erheblich vereinfacht. Für nahezu alle Mitgliedsstaaten gelten einheitliche Bestimmungen. Allerdings sind die Anforderungen für Einreise in die EU (und damit auch nach Deutschland) verschärft worden. Treffen Sie daher vor der Abreise die nötigen Maßnahmen.
Wenn Sie aus einem sogenannten Drittland, dessen Tollwutstatus nicht dem der EU entspricht (siehe Bestimmungen für “übrige Drittländer”) ein nicht geimpftes Tier mitbringen, muß es zum Schutz vor Tollwut für mindestens vier Monate in amtliche Quarantäne. Das ist für die meist jungen Tiere eine erhebliche Belastung und kann Sie bis zu 3500 € kosten!

Reisekrankheiten
Reisekrankheiten bei Hunden nehmen ständig an Bedeutung zu. Vor allem Hunde, die in Mittelmeerländer mitgenommen werden, können an den dort vorkommenden Erkrankungen wie z. B. der Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose oder Dirofilariose erkranken.
Daher ist eine vorbeugende Behandlung Ihres Tieres gegen diese Infektionskrankheiten vor Reiseantritt sehr wichtig.
Die notwendigen Medikamente erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt, der Sie gerne berät.

Wichtiger Hinweis:

Bitte Informieren Sie sich über Aktuelle Einreisebestimmungen für Ihr Haustier bevor Sie in eines der oben genannten Länder einreisen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Jeder Urlaubsveranstalter kann Ihnen über geltene Bestimmungen Auskunft geben.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Haushüter - die
Bereich Ferien mit Hund

Wenn Herrchen Urlaub macht ...

Haushüter schützen wirksam vor Wohnungseinbruch

 



Haushüter kümmern sich um den Liebling der Familie. Viele Hundehalter verzichten auf eine Urlaubsreise, weil sie ihr Haustier in dieser Zeit nicht unterbringen können. In das Urlaubsdomizil mitnehmen ist nicht möglich, das Tierheim ist tabu und in der Bekanntschaft findet sich auch niemand, der das Tier rund-um-die-Uhr betreuen kann. „Für viele Tiere bedeutet aber auch die Reise zum Urlaubsquartier Streß oder sie fühlen sich in fremder Umgebung unwohl“. So lautet die klare Aussage der Initiative s.m.i.l.e. – gesunde Tierliebe – eine Offensive des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. (bpt). Sie empfehlen einen neuen Service: Professionelle Haushüter, die in Aktion treten, wenn Herrchen Urlaub machen möchte. Diese lassen es nicht dabei bewenden, ab und zu mit dem Tier Gassi zu gehen und den Futternapf zu füllen, sondern wohnen direkt im Haus oder der Wohnung und können so das ihnen anvertraute Tier rund um die Uhr betreuen. Die Tiere bekommen den gewohnten Auslauf, werden sorgfältig gepflegt und haben darüber hinaus Gesellschaft. Um festzustellen, ob Hund und Haushüter auch harmonieren, wird zunächst ein Schnuppertermin vereinbart. Dabei werden auch sämtliche Details besprochen, an die der Haushüter denken muß: So zum Beispiel Fütterungszeiten, Reinigung und Pflege, spezielle Vorlieben und natürlich auch eventuelle Eigenarten des Hundes – denn welcher hat die nicht? Damit nichts vergessen wird, werden diese Details in einer speziellen Tierbetreuungs-Checkliste schriftlich festgehalten. Natürlich kümmert sich ein Haushüter auch um andere Dinge im Haus. Er gießt die Blumen, nimmt Telefonanrufe entgegen, leert den Briefkasten und - das Haus ist bewohnt! Das ist bekanntlich der beste Schutz gegen Einbrecher, die nach unbewohnten Häusern Ausschau halten, um dort ungestört auf Beutezug zu gehen. Haushüter sind sorgfältig ausgewählte zuverlässige Senioren, verantwortungsbewußte und vertrauenswürdige Damen und Herren, die Erfahrungen in der Tierbetreuung gesammelt haben. Die behördlich zugelassenen Agenturen des Verbandes Deutscher Haushüter-Agenturen (VDHA e.V.) haben eine umfassende Betriebshaftpflicht- und eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die kommen für einen Schaden auf, falls trotz aller Vorsicht etwas zu Bruch gehen sollte, die aber auch die aus der Betreuung eines Haustieres sich ergebenden Risiken absichert. Die Dienste eines Haushüters kosten pro Tag ca. 55,00 € ( inkl. Mehrwertsteuer und der Tierbetreuungskosten für ein Haustier) zzgl. der für die Hin- und Rückreise des Haushüters entstehenden Fahrtkosten. Haushüten gilt nach den Steuergesetzen als „haushaltnahe Dienstleistung“. Deshalb können zwanzig Prozent der Kosten (maximal 600 € pro Jahr) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Informationen gibt der Verband Deutscher Haushüter-Agenturen (VDHA e.V.), Postfach 480164, D 48078 Münster, Telefon: 02501/7171 (Mo.-Fr. 13-16 Uhr).
Im Internet: www.haushueter.org, E-Mail: info@haushueter.org

Autor: Verband Deutscher Haushüter-Agenturen