kupierverbot
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Das Kupierverbot bei Hunden! Das aktuelle Tierschutzgesetz der BRD ( in kraft getreten am 01.06.1998) hat nach jahrelangen Kampf von Tierschützern endlich das Kupieren der Hunderuten verboten. Bereits seit dem 01.01.1987 ist ein Kupieren der Hundeohren bei uns verboten. Auf Ausstellungen ab dem 01.05.2002 sind Kupierte Hunde nicht mehr zugelassen. Dies wurde in der Tierschutz - Hundeverordnung vom 01.09.2001 im § 10 Ausstellungsverbot festgelegt. Nachdem sich anfangs die Züchter von betroffenen Rassen heftig zu wehren versucht haben, haben sich die meisten Hundefreunde in den vergangenen Jahren an den neuen, ungewohnten Anblick der unkupierten Hunde gewöhnt. Eine Verfassungsbeschwerde eines Züchters ( er sah in dem neuen TSG einen Verstoß gegen seine Berufsfreiheit ) wurde vom Bundesverfassungsgericht 1999 abgewiesen, mit der Begründung, das Ziel, Tiere vor unnötiger Verstümmelung zu schützen, ist ein legitimer Gemeindewohlbelang und man dürfe davon ausgehen, dass alle dem Tier von Natur aus gegebenen Körperteile erhaltenswert sind und damit wurde das neue TSG nochmals bestätigt.
Ohren Kupieren: Das Kupieren der Ohren war für die Hunde mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. In einer OP unter Narkose wurden dem ca. 3 Monate alten Welpen Teile der Ohren herausgeschnitten und so zusammen genäht, das das Ohr anschließend erhoben getragen wird. Leider ist diese OP nicht immer sofort geglückt, so dass eine weitere oder gar mehrere neue OP's nötig waren, bis das Ergebnis für Züchter oder Halter zufrieden stellend war. Der Heilungsprozess war relativ lang und Entzündungen nicht selten. Rute Kupieren: Die Rute wurde für gewöhnlich bei Hundewelpen im Alter von bis zu 3 Tagen ohne Narkose gekürzt, wobei Züchter diese Tat rechtfertigten, in dem sie darauf hinwiesen, das Welpen in diesem Alter noch keine Schmerzen verspüren würden. Ungeklärt ist, ob Hunde an Phantomschmerzen Leiden können, wie es beim Menschen vorkommen kann, denen Gliedmaßen amputiert werden mussten. Betroffene Rassen: Beim Dobermann, Pinscher, Schnauzer, Boxer, der Dogge und anderen wurden früher sowohl Rute als auch Ohren Kupiert. Beispielsweise beim Rotweiler, Bobtail, Spaniel, Australian Shepherd und vielen Terrierarten wurden die Ruten Kupiert. Ausnahmen: Natürlich - kein Gesetz ohne Ausnahme: Als Ausnahme wurden im TSG ( 4. Abschnitt, § 6 (1) 1.) festgehalten. Das Verbot gilt nicht, wenn: 1. der Eingriff im Einzelfall a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist, oder b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen. Was bedeutet dies? 1a) Beispielsweise nach einer schweren Verletzung an der Rute, die nicht heilen will, kann eine Amputation ratsam sein, wenn dies bedeutet, dass dem Hund damit Schmerzen und Leiden erspart werden, die z.B. durch eine nicht heilende Entzündung verursacht werden können. 1b) Die meisten Jagdhunderassen sind von dem Kupierverbot nicht betroffen. Warum? Weil die Jäger eine sehr starke Lobby in Deutschland sind und als Argument für Amputationen anführen, dass das Verletzungsrisiko einer langen Rute bei der Jagdausübung zu groß wäre. Allerdings verstehe ich nicht, warum das nur für einige Jagdhundrassen gilt. Amputiert werden die Ruten weiterhin bei folgenden Rassen: Deutscher Drahthaar, Deutscher Kurzhaar, Deutscher Stichelhaar, Griffon und andere. Nicht amputiert werden beispielsweise: Pointer, Setter, Dackel, Spaniel, Großer u. Kleiner Münsterländer. Gerade der Dackel hat im Verhältnis zum Körper doch eine eher lange Rute, ca. 50% der Körperlänge. Außerdem wird der Dackel hauptsächlich bei der Jagd im Fuchsbau eingesetzt, ist denn nicht gerade dort das Verletzungsrisiko höher? In der Literatur konnte ich keine einleuchtende Begründung finden, warum gerade diese Jagdhundrasse nicht und andere schon Kupiert werden. Vielleicht weiß ja ein Leser mehr, ich würde mich über Aufklärung freuen. Überhaupt ist eine Amputation der Rute zur Vorsorge vor vielleicht eventuell irgendwann mal auftretenden Verletzungen sowieso als paradox abzulehnen, da die Amputation selbst ja auch einen schmerzhaften Eingriff bedeutet mit einem mehr oder weniger langen Heilungsverlauf, der ebenfalls mit Leiden verbunden ist. Leider sind in diesem neuen TGS eine Vielzahl von Ausnahmen geregelt, die andere Tierarten als den Hund betreffen, zum Beispiel das abbinden von Schwänzen bei Nutztieren oder das Schnabel kürzen bei Nutzgeflügel. Aber dies kann an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.
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